Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ermöglicht Beschäftigten, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Für Arbeitgeber kann sie gleichzeitig ein attraktiver Mitarbeiterbenefit und ein wichtiger Baustein zur Mitarbeiterbindung sein.
Entscheidend ist nicht nur der einzelne Vertrag. Eine gute bAV braucht ein Konzept, das zum Unternehmen passt, von den Mitarbeitern verstanden wird und sich langfristig sauber verwalten lässt.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss leisten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können abweichen.
- Die bAV kann vom Arbeitgeber, vom Mitarbeiter über Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden.
- Für Arbeitgeber sind ein passendes Gesamtkonzept, klare Regeln und einfache Verwaltungsprozesse besonders wichtig.
Was ist eine betriebliche Altersversorgung?
Bei einer betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Leistungen für die Altersversorgung, Invaliditätsversorgung oder Hinterbliebenenversorgung zu.
Eine häufige Form ist die Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des zukünftigen Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern für die betriebliche Altersversorgung verwendet. Arbeitnehmer können grundsätzlich verlangen, dass bis zu vier Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung dafür umgewandelt werden.
Die Finanzierung kann aber auch vollständig durch den Arbeitgeber oder gemeinsam durch Arbeitgeber und Mitarbeiter erfolgen.
Welche Vorteile bietet die bAV für Arbeitgeber und Mitarbeiter?
Für Mitarbeiter bietet die betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Je nach Gestaltung können Arbeitgeberzuschüsse sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile hinzukommen.
Für Arbeitgeber kann eine gut aufgebaute bAV gleichzeitig ein wertvoller Mitarbeiterbenefit sein. Sie kann dazu beitragen, Beschäftigte langfristig zu binden und das Vergütungspaket des Unternehmens attraktiver zu gestalten.
Besonders interessant wird die bAV aus meiner Sicht, wenn der Arbeitgeber mehr bietet als die gesetzlich erforderliche Mindestförderung. Dann wird aus einer Entgeltumwandlung ein Benefit, dessen Wert für Mitarbeiter deutlich besser erkennbar ist.
Eine bAV bringt allerdings wenig als Mitarbeiterbenefit, wenn die Beschäftigten nicht verstehen, welchen Vorteil sie tatsächlich haben. Verständliche Kommunikation gehört deshalb genauso zum Konzept wie der eigentliche Vertrag.
Wie funktionieren Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss?
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass ein Teil des zukünftigen Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Wird die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt, muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen.
Die häufig verwendete Aussage, jeder Arbeitgeber müsse grundsätzlich immer 15 Prozent Zuschuss zahlen, ist deshalb zu pauschal.
Auch für Mitarbeiter lohnt sich eine Gesamtbetrachtung. Durch die Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Das kann Auswirkungen auf bestimmte gesetzliche Leistungen haben. Die bAV sollte deshalb nicht allein nach dem kurzfristigen Nettoeffekt bewertet werden.
Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gibt es?
Für die betriebliche Altersversorgung stehen fünf klassische Durchführungswege zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
Welcher Durchführungsweg sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Unternehmensstruktur, der Mitarbeitergruppe, der gewünschten Finanzierung und dem Verwaltungsaufwand ab.
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen spielt die Direktversicherung eine wichtige Rolle. Bei anderen Versorgungssituationen können jedoch andere Modelle besser passen. Eine pauschal beste Lösung gibt es nicht.
Was kostet eine betriebliche Altersversorgung den Arbeitgeber?
Das hängt davon ab, wie das Versorgungskonzept aufgebaut wird. Möglich sind eine Finanzierung über Entgeltumwandlung, eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV oder eine gemeinsame Finanzierung.
Neben dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss entscheiden sich viele Unternehmen bewusst für einen höheren freiwilligen Zuschuss, um die bAV als echten Mitarbeiterbenefit zu positionieren.
Zum Aufwand gehören aber nicht nur die Beiträge. Auch Verwaltung, Dokumentation und der Umgang mit bestehenden Versorgungen sollten bei der Planung berücksichtigt werden.
Worauf sollten Arbeitgeber bei der bAV besonders achten?
Eine gute betriebliche Altersversorgung beginnt nicht beim Tarif, sondern beim Gesamtkonzept.
Besonders wichtig sind:
- Klare Regeln: Es sollte eindeutig festgelegt sein, welche Leistungen und Zuschüsse im Unternehmen gelten.
- Verständliche Kommunikation: Mitarbeiter sollten nachvollziehen können, welchen Vorteil ihnen die bAV bietet.
- Saubere Dokumentation: Zusagen und Vereinbarungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Einfache Prozesse: Eintritt, Austritt, Elternzeit oder Änderungen sollten sich organisatorisch problemlos abbilden lassen.
- Passende Versorgung: Der Durchführungsweg und die Vertragsgestaltung müssen zur Struktur des Unternehmens passen.
- Bestehende Verträge: Vorhandene Altversorgungen sollten in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
Der günstigste Vertrag ist deshalb nicht automatisch die sinnvollste Lösung. Entscheidend ist, ob die Versorgung langfristig zum Unternehmen und zur Belegschaft passt.
Betriebliche Altersversorgung sinnvoll im Unternehmen aufbauen
Ein kleiner Handwerksbetrieb braucht nicht dasselbe bAV-Konzept wie ein Unternehmen mit mehreren Standorten und unterschiedlichen Mitarbeitergruppen.
Ich schaue mir deshalb zuerst an, welche Ziele Du als Arbeitgeber verfolgst, welche Mitarbeiter einbezogen werden sollen, welchen Zuschuss Du anbieten möchtest und wie einfach die Verwaltung im Alltag funktionieren muss.
Auf dieser Grundlage kann eine betriebliche Altersversorgung entstehen, die fachlich sauber aufgebaut ist, von Deinen Mitarbeitern verstanden wird und dauerhaft zu Deinem Unternehmen passt.
Du möchtest eine bestehende bAV prüfen oder ein neues Versorgungskonzept aufbauen? Sprich mich gerne an.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sie können innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass ein Teil ihres zukünftigen Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Muss der Arbeitgeber die bAV bezuschussen?
Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss leisten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifvertragliche Regelungen können davon abweichen.
Kann der Arbeitgeber die bAV vollständig bezahlen?
Ja. Die betriebliche Altersversorgung kann vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden. Ebenso sind Entgeltumwandlung und eine gemeinsame Finanzierung von Arbeitgeber und Mitarbeiter möglich.

